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 Hier finden SIe Wissenswertes, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können und auch keinen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen haben. Für meine Beratung benötigen Sie bei Bedürftigkeit (Hartz IV - Leistungen, geringe Rente u.a.) einen Berechtigungsschein Ihres Amtsgerichtes, den Sie dort unmittelbar, unter Darlegung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, erhalten. Dieser Berechtigungsschein ist die Grundlage für meine Abrechnung mit der Staatskasse.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/