Hier finden SIe Wissenswertes, wenn Sie sich einen
Anwalt nicht leisten können und auch keinen Rechtsschutzvertrag
abgeschlossen haben. Für meine Beratung benötigen Sie bei Bedürftigkeit (Hartz IV - Leistungen, geringe Rente u.a.) einen Berechtigungsschein
Ihres Amtsgerichtes, den Sie dort unmittelbar, unter Darlegung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, erhalten. Dieser Berechtigungsschein ist die
Grundlage für meine Abrechnung mit der Staatskasse.